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Ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht im Unternehmen?

Die entscheidende Rolle des Datenschutzbeauftragten: Ein unverzichtbarer Pfeiler im Unternehmen

In unserer fortschreitenden Digitalära gewinnt der Schutz personenbezogener Daten immer mehr an Bedeutung. Geschäftsführer und Unternehmensleiter stehen vor der Aufgabe, sich mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auseinanderzusetzen und strukturelle Veränderungen umzusetzen, um Compliance zu gewährleisten. Ein zentraler Punkt ist dabei die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

NIS2-Richtlinie –
Mit externem Datenschutzbeauftragten auch Cybersecurity optimieren!

2024 wird die Frage nach einen Datenschutzbeauftragten noch wichtiger: Die NIS2-Richtlinie nimmt angestellte Geschäftsführer und Inhaber in die persönliche Haftung, wenn es um die IT-Sicherheit im Unternehmen geht. NIS2 fordert verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und die Einhaltung von Meldepflichten. Ansonsten droht durch die persönliche (private!) Haftung des Geschäftsführers im schlimmsten Fall sogar eine Privatinsolvenz, weil die Strafen mit Sicherheit die Wenigsten aus der Portokasse zahlen werden können.

Dieser SOR Blogbeitrag dient als Wegweiser, um zu verstehen, ab wann ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen notwendig ist und welche Verantwortlichkeiten mit seiner Rolle verbunden sind.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Datenschutzbeauftragten

Die DSGVO setzt neue Maßstäbe im Datenschutz und hat den Verantwortungsbereich des Datenschutzbeauftragten deutlich ausgeweitet. Nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische und kleine Unternehmen müssen oft einen Datenschutzbeauftragten bestellen, um die richtlinienkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen.

Gesetzliche Verpflichtungen unabhängig von der Mitarbeiterzahl

Entgegen landläufiger Meinung hängt die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht primär von der Anzahl der Beschäftigten ab. Vielmehr sind es die Kerntätigkeiten des Unternehmens, die eine zentrale Rolle spielen. Jene Tätigkeiten, bei denen in großem Umfang eine umfangreiche, regelmäßige und systematischen Schutz von persönlichen Daten notwendig ist, erfordern einen Datenschutzbeauftragten. Gleiches gilt für Firmen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten (Art. 9 DSGVO) oder personenbezogene Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen (Art. 10 DSGVO).

Pflicht für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern

Nach § 38 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) besteht zudem die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn regelmäßig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies schließt alle Formen der elektronischen Verarbeitung ein, von E-Mail-Systemen bis hin zu spezialisierten Softwarelösungen.

Datenschutzfolgenabschätzung als Trigger

Ein weiterer Grund für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist die Erfordernis einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO. Diese wird notwendig, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen impliziert.

Risiko der Nicht-Compliance: Bußgelder bis in die Millionen

Das Ignorieren der Pflichten kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten benennen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, riskieren Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist der Hüter der personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens. Sein Hauptaugenmerk liegt auf der Implementierung von datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter. Zudem überwacht er die Einhaltung der DSGVO und agiert als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden.

FAQ zur Rolle des Datenschutzbeauftragten

Gibt es gesetzliche Verpflichtungen zum Datenschutzbeauftragten?

Ja, die gibt es. Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus der DSGVO und dem BDSG-neu.

Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist abhängig von der Art der Datenverarbeitung, der Anzahl der beschäftigten Personen und weiteren Bedingungen, wie der Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung.

Brauchen Unternehmen mehrere Datenschutzbeauftragte?

In der Regel ist ein DSB ausreichend. Doch bei multinationalen Unternehmen oder verschiedenen Unternehmensbereichen kann die Bestellung mehrerer Datenschutzbeauftragter zur effizienten Überwachung erforderlich sein.

Unterstützung und Implementierung

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist essentiell, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Unsere Expertise kann Ihnen zur Seite stehen, um diesen komplexen Bereich zu vereinfachen und Ihr Unternehmen vor potenziellen Sanktionen zu schützen.

Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen ein klares Verständnis für die Notwendigkeit und die Verantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten vermittelt. Datenschutz ist kein Luxuses ist eine gesetzliche Verpflichtung und zugleich ein wertvoller Vertrauensbeweis gegenüber Ihren Kunden und Partnern. Setzen Sie sich proaktiv mit den Bestimmungen auseinander und sorgen Sie für eine datenschutzkonforme Zukunft Ihres Unternehmens.

Bestellung externer Datenschutzbeauftragter

Sven Oliver Rüsche ist Berater beim ARKM Datenschutz. Gerne berate ich Sie in einem kostenfreien Erstgespräch (Buchen Sie einen Termin in meinem Agenturkalender), ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen und wenn ja, wieviel Ihnen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Jahr kosten wird. Die Kosten hängen in der Regel von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ab. Für Unternehmen und Gewerbetreibende mit weniger als 20 Mitarbeitern gibt es Sonderkonditionen. Oder schicken Sie eine Mail-Anfrage an: datenschutz@arkm.de

Sven Oliver Rüsche

Hallo, mein Name ist Sven Oliver Rüsche. Seit 1999 bin ich selbständiger Unternehmensberater. Hin und wieder agiere ich als Internetexperte in den europäischen Medien, oder verfasse Fachartikel in zahlreichen Blogs. Meine Schwerpunkte sind dabei Online-Marketing, SEO/SEM, Mobilkommunikation, Unternehmerweiterbildung / Karriere-Themen, Bauen & Wohnen, sowie Tourismus. In meiner Heimatregion gehöre ich mit zu den bekanntesten Meinungsmachern / Influencer. Ich bin geschäftsführender Gesellschafter vom ARKM Online Verlag aus Bergneustadt. Als Journalist bin ich Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Ich helfe Menschen, Ihre Unternehmer- und Internetfähigkeiten zu verbessern und mache mit meiner Digitalstrategie ihr Tagesgeschäft dauerhaft erfolgreich.

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