#007 – E-Mailarchivierung – Gibt dem Finanzamt keine Angriffsfläche!
Seit längerer Zeit erwartet der Gesetzgeber in deutschen Unternehmen eine revisionssichere e-Mailarchivierung. Diese Anforderung findest Du im HGB und in der Abgabenordnung (AO). Durch die Einführung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordung) werden nun durch die Dokumentation der Technisch-Organisatorischen-Maßnahmen (kurz TOM) für jeden Betriebsprüfer vom Finanzamt sehr schnell transparent, ob im Unternehmen die gesetzlich geforderte revisionssichere e-Mailarchivierung umgesetzt wird.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Finanzamt jederzeit die Buchführung als “nicht ordnungsgemäß” einstufen und sogar schmerzhafte Festsetzungen durchsetzen. In meinem heutigen Podcast möchte ich Dir als Unternehmer die Einführung einer revisionssicheren e-Mailarchivierung erklären und wärmstens empfehlen…
Hier erhältst Du weitere Informationen zur revisionssicheren E-Mailarchivierung.