Auswirkungen der Trump-Administration auf EU-US-Datenschutzvereinbarungen
Kommt nun Schrems III?
EU-US-Datenschutzvereinbarungen auf der Kippe? – Die jüngste Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, das „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“ (PCLOB) faktisch lahmzulegen, hat erhebliche Auswirkungen auf die Datenschutzvereinbarungen zwischen den USA und der EU. Diese Maßnahme könnte das Bestehen des „Transatlantic Data Privacy Frameworks“ (TADPF) gefährden und damit Tausende europäische Unternehmen, die US-Cloud-Dienste nutzen, in rechtliche Unsicherheit stürzen.
Bedeutung des Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB)
Das PCLOB ist ein zentrales Kontrollorgan, das die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Bürgerrechte in den USA überwacht. Infolge der Aufforderung von Präsident Trump an drei demokratische Mitglieder des Boards, zurückzutreten, steht die Handlungsfähigkeit des PCLOB auf dem Spiel. Sollte das Board funktionsunfähig werden, könnte dies das TADPF ins Wanken bringen, auf dem der Angemessenheitsbeschluss der EU basiert.
Laut einem Bericht der New York Times hat der stellvertretende Direktor des Präsidentenpersonals, Trent Morse, eine E-Mail verschickt, in der er die drei demokratischen Mitglieder zur Aufgabe ihrer Posten aufforderte, andernfalls drohe ihnen die Entlassung durch Donald Trump. Ein solcher Schritt würde die Mindestanzahl an aktiven Mitgliedern des Boards unterschreiten lassen und dessen Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
Folgen für europäische Unternehmen
Für europäische Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen, die auf US-Cloud-Dienste angewiesen sind, könnten diese Entwicklungen schwerwiegende Folgen haben. Sollte das TADPF scheitern, müssten diese Organisationen ihre Nutzung von US-Anbietern wie Apple, Google, Microsoft oder Amazon möglicherweise einstellen. Dies würde nicht nur erhebliche organisatorische Hürden, sondern auch erhebliche finanzielle Kosten verursachen.
Christof Stein, Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), betonte in einer Stellungnahme, dass ein unabhängiges und handlungsfähiges PCLOB ein „wichtiger Baustein des Data Privacy Framework und damit des Angemessenheitsbeschlusses“ sei. Sollte dieser Baustein wegbrechen, sieht die BfDI die Übermittlungen in die USA als ernsthaft gefährdet an.
US-Gesetze zur Massenüberwachung: FISA und EO 12.333
Ein weiterer kritischer Punkt sind die strengen US-Gesetze zur Massenüberwachung, wie der „Foreign Intelligence Surveillance Act“ (FISA) 702 und die „Executive Order“ (EO) 12.333. Diese Regelungen erlauben der US-Regierung, umfassenden Zugriff auf Daten zu nehmen, die bei US-Unternehmen gespeichert sind. Der Europäische Gerichtshof hat bereits in den Schrems-Urteilen I und II festgestellt, dass das US-Datenschutzrecht nicht „im Wesentlichen gleichwertig“ zum EU-Recht ist.
Der Datenschutzaktivist Max Schrems kritisiert das neue Transatlantic Data Privacy Framework scharf und meint, dass „dieser Deal von Anfang an auf Sand gebaut“ war. Auch die Europäische Kommission hat bislang keine überzeugende Antwort auf die Bedenken gegeben.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Überprüfung der Datenschutzstrategien: Unternehmen sollten ihre Datenschutzstrategien überprüfen und sicherstellen, dass sie alle geltenden EU-Vorgaben einhalten. Dies könnte auch den Umstieg auf europäische Cloud-Anbieter umfassen.
- Einsatz von Verschlüsselungstechnologien: Eine verstärkte Nutzung von Verschlüsselungstechnologien kann helfen, die Sicherheit der Datenübertragung zu erhöhen und den Zugriff durch unbefugte Dritte zu erschweren.
- Rechtliche Beratung einholen: Unternehmen sollten rechtlichen Rat einholen, um die neuesten Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz besser verstehen zu können.
- Kontinuierliche Überwachung: Halten Sie sich über die Entwicklungen im Bereich Datenschutz auf dem Laufenden, insbesondere in Bezug auf transatlantische Datenflüsse.
Was rät Datenschutzbeauftragter Sven Oliver Rüsche seinen Kunden?
Die Entscheidungen der Trump-Administration könnten weitreichende Konsequenzen für den Datenschutz und die rechtlichen Rahmenbedingungen des transatlantischen Datentransfers haben. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig auf mögliche Veränderungen vorzubereiten und ihre Datenschutzstrategien entsprechend anzupassen.
Bleiben Sie informiert, proaktiv und flexibel – nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen auch in unsicheren Zeiten datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite bleibt.
Datenschutzbeauftragter Sven Oliver Rüsche rät seinen Kunden seit der DSGVO Einführung im Jahr 2018 immer wieder, sich eine eigene Datensouveränität aufzubauen. Wenn es irgendwie möglich ist auf außereuropäische Hyperscaler zu verzichten. Die Einbindung von US-amerikanische Dienstleister und das Speichern von Kundendaten auf Servern in Drittstaaten (Apple, Google und seine gratis Dienstleistungen! …) tunlichst zu vermeiden.