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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen wissen und tun müssen

Whistleblower-Gesetz fordert internen Meldekanal in Ihrem Unternehmen!

Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft auch Whistleblower-Gesetz genannt, ist ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das im Dezember 2019 verabschiedet wurde. Es ist Teil einer breiteren Strategie, Korruption und unethisches Verhalten in Unternehmen und anderen Organisationen zu bekämpfen. Es bietet Schutz für Mitarbeiter, die ernsthafte Vergehen, wie zum Beispiel Betrug oder Gefahren für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit, offenlegen.

Hinweisgeberschutz Gesetz muss ab 17.12.2023 umgesetzt sein
(ab 50 Mitarbeiter)

Für Unternehmen bringt dieses neue Gesetz sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Unternehmen müssen nun entsprechende interne Verfahren zur Bearbeitung von Hinweisen etablieren, und sicherstellen, dass Whistleblower angemessen geschützt sind. Neben der offensichtlichen moralischen und ethischen Verpflichtung, korrektes Verhalten zu fördern und zu schützen, kann die Missachtung dieser neuen Regeln zu erheblichen Strafen führen.

Aber wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie diese Verpflichtungen erfüllen?

Erstens, das Unternehmen sollte einen klaren und leicht verständlichen Prozess für die Berichterstattung von Fehlverhalten einführen. Dieser Prozess muss Mitarbeitern auf allen Ebenen bekannt sein und es sollte eine Kultur der Offenheit gefördert werden, in der Mitarbeiter sich sicher fühlen, Vergehen zu melden.

Schutzmaßnahmen für Whistleblower einführen

Zweitens, das Unternehmen muss ausreichende Schutzmaßnahmen für Whistleblower einführen. Dies umfasst den Schutz ihrer Identität und das Angebot von Unterstützung und Ratschlägen. Wichtig ist auch, dass Whistleblower nicht auf irgendeine Weise benachteiligt werden dürfen, sei es durch Entlassung, Gehaltskürzungen oder negative Bewertungen.

Angemessenes Follow-Up-Verfahren etablieren

Drittens, es sollte ein angemessenes Follow-up-Verfahren eingeführt werden. Wird ein Vergehen gemeldet, muss das Unternehmen diese Hinweise, soweit möglich, untersuchen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Dies könnte disziplinarische Maßnahmen gegen den Betroffenen beinhalten und notwendige Änderungen zur Verhinderung zukünftiger Vergehen.

Whistleblowing-System kann die Reputation schützen!

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass diese Vorschriften nicht als Belastung, sondern als Chance gesehen werden sollten. Ein effektives Whistleblowing-System kann dazu beitragen, die Integrität eines Unternehmens zu stärken und seine Reputation zu schützen. Es sendet ein starkes Signal an Mitarbeiter, Kunden und andere Stakeholder, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen ernst nimmt und unethisches Verhalten auf keinster Weise duldet.

Hinweisgeberschutz Gesetz aktiv umsetzen

Indem Firmen das Hinweisgeberschutzgesetz aktiv umsetzen, schaffen sie nicht nur ein transparenteres und vertrauenswürdigeres Umfeld für ihre Mitarbeiter, sondern positionieren sich auch als verantwortungsbewusste und gesetzeskonforme Entitäten in ihrem jeweiligen Sektor.

Denken Sie daran: Ein gut umgesetztes Hinweisgeberschutzgesetz schützt nicht nur den Whistleblower, sondern am Ende auch die Organisation selbst.

Hinweisgeberschutzgesetz ignorieren bringt Geldstrafen ein!

Die Missachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist in der Tat ein schwerwiegender Verstoß, der für Unternehmen erhebliche Strafen zur Folge haben kann.

Zunächst einmal können Unternehmen mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie keine angemessenen internen Kanäle für die Berichterstattung von Vergehen einrichten. Die Höhe der Strafe variiert in der Regel je nach Größe des Unternehmens und Schwere des Verstoßes.

Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung des Gesetzes zu Reputationsschäden führen, die unter Umständen noch schwerwiegender als die finanziellen Strafen sein können. Unternehmen, die sich als unethisch oder unverantwortlich erweisen, können Kunden, Partner und Talente verlieren. Im Zeitalter der sozialen Medien kann ein solcher Rufschaden schnell zu größeren Verlusten führen.

Nicht nur das Unternehmen ist in der Haftung, sondern auch Manager und Direktoren

Zudem können Unternehmen im Falle von Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower mit zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. Dies kann sowohl monetäre Strafen als auch gerichtliche Verfügungen umfassen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass neben den Unternehmen selbst auch einzelne Manager oder Direktoren haften können, wenn sie nachweislich an einem Verstoß gegen das Whistleblower-Gesetz beteiligt waren. Ihnen könnten persönliche Strafen drohen und sie könnten von ihren Positionen entbunden werden.

Angesichts dieser möglichen Konsequenzen ist es unerlässlich, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ernst nehmen und sicherstellen, dass sie angemessene Schutzmaßnahmen für Whistleblower einrichten.


Einrichten interner Meldekanal – Ein Leitfaden für Unternehmen

1. Bestimmen Sie die Zuständigkeiten
Entscheiden Sie, wer innerhalb des Unternehmens für den Empfang und die Bearbeitung gemeldeter Vergehen zuständig sein soll. In größeren Unternehmen kann dies eine eigene Abteilung sein, in kleineren Organisationen eine ausgewählte Person oder ein Team. Stellen Sie sicher, dass diese Personen oder Teams im Umgang mit solchen Meldungen geschult und vertrauenswürdig sind.

2. Etablieren Sie klare Prozesse
Legen Sie klare und konkrete Prozesse für das Melden von Vergehen fest. Mitarbeiter müssen wissen, wie und an wen sie sich wenden können. Stellen Sie sicher, dass diese Prozesse in allen Abteilungen des Unternehmens bekannt gemacht und verstanden werden.

3. Garantieren Sie Vertraulichkeit
Stellen Sie sicher, dass alle Meldungen streng vertraulich behandelt werden und dass die Identität der meldenden Person geschützt ist. Dies ist entscheidend zur Schaffung eines sicheren und vertrauensvollen Umfelds für die Meldung von Vergehen.

4. Schaffen Sie verschiedene Kanäle
Bieten Sie verschiedene Möglichkeiten zur Meldung von Vergehen an – dies könnte über ein Online-Formular, E-Mail, Telefon-Hotline oder persönliche Gespräche erfolgen. Mehrere Kanäle erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter sich melden.

5. Implementieren Sie ein Rückverfolgungssystem
Implementieren Sie ein System, das es ermöglicht, den Fortschritt einer Meldung zu verfolgen. Dies erhöht das Vertrauen in das System und zeigt, dass gemeldete Vergehen ernst genommen und untersucht werden.

6. Führen Sie regelmäßige Schulungen durch
Informieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über das System und ihre Rechte und Pflichten. Dies sollte ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur sein.

7. Sorgen Sie für Transparenz
Berichten Sie jährlich über die Wirksamkeit des Meldesystems und der darauf folgenden Maßnahmen. Dies hilft dabei, Vertrauen in das System aufzubauen und zeigt, dass gemeldete Vergehen angemessen behandelt werden.

Der Prozess der Einrichtung interner Berichtskanäle muss gut durchdacht und sorgfältig implementiert werden, um Vertrauen bei den Mitarbeitern zu schaffen und die effektive Meldung und Behandlung von Vergehen zu ermöglichen. Ein proaktiver und transparenter Ansatz in dieser Angelegenheit dient nicht nur der Einhaltung des Gesetzes, sondern verbessert auch die Unternehmenskultur und letztlich das Image, das das Unternehmen nach außen trägt.

Ich biete für die Unternehmen indem ich als externer Datenschutzbeauftragter bestellt wurde ohne Zusatzkosten einen internen Meldekanal an. Wenn Sie Interesse haben diesen einzurichten, dann buchen Sie bitte einen Termin in meinem Agenturkalender, oder rufen Sie mich unter 02261-9989888 an.

Sven Oliver Rüsche

Hallo, mein Name ist Sven Oliver Rüsche. Seit 1999 bin ich selbständiger Unternehmensberater. Hin und wieder agiere ich als Internetexperte in den europäischen Medien, oder verfasse Fachartikel in zahlreichen Blogs. Meine Schwerpunkte sind dabei Online-Marketing, SEO/SEM, Mobilkommunikation, Unternehmerweiterbildung / Karriere-Themen, Bauen & Wohnen, sowie Tourismus. In meiner Heimatregion gehöre ich mit zu den bekanntesten Meinungsmachern / Influencer. Ich bin geschäftsführender Gesellschafter vom ARKM Online Verlag aus Bergneustadt. Als Journalist bin ich Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Ich helfe Menschen, Ihre Unternehmer- und Internetfähigkeiten zu verbessern und mache mit meiner Digitalstrategie ihr Tagesgeschäft dauerhaft erfolgreich.

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