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Ist ASANA DSGVO konform?

Was Unternehmen in Deutschland wissen müssen

Aktuelle Kundenanfrage: Ist ASANA DSGVO konform? – Die Nutzung von Asana als CRM-Lösung bietet viele Vorteile, unterliegt jedoch strengen Datenschutz- und Sicherheitsauflagen, die speziell für Unternehmen in Deutschland gelten. In diesem Blogartikel behandeln wir detailliert, ob Asana DSGVO-konform ist und welche besonderen Maßnahmen erforderlich sind.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
… und ihre Anforderungen an ASANA

Datenverarbeitung & Auftragsverarbeitung (AVV)

Asana ist ein cloudbasierter Dienst mit Servern außerhalb der EU, insbesondere in den USA. Daher müssen Unternehmen folgende Maßnahmen treffen, um DSGVO-konform zu sein:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Ein AV-Vertrag (engl. Data Processing Agreement, DPA) muss mit Asana abgeschlossen werden. Asana stellt einen standardisierten DPA bereit, der sorgfältig geprüft und unterzeichnet werden sollte.

Internationale Datenübermittlung

  • Standardvertragsklauseln (SCCs): Da die Daten außerhalb der EU verarbeitet werden, müssen EU-Standardvertragsklauseln als Rechtsgrundlage für die Datenübertragung genutzt werden.
  • Transfer Impact Assessment (TIA): Eine Risikoabschätzung ist erforderlich, um mögliche zusätzliche Schutzmaßnahmen zu evaluieren.

Datensicherheit & Zugriffskontrolle

Um die Datensicherheit zu gewährleisten, sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Diese erhöhen die Sicherheit der Asana-Instanz erheblich.
  • Zugriffsbeschränkungen: Nur autorisierte Personen sollten Zugriff auf die Daten haben.
  • Datenminimierung: Es sollten nur die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Betroffenenrechte & Transparenz

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie den Betroffenenrechten nachkommen:

  • Information über Datenverarbeitung: Nutzer müssen durch Datenschutzhinweise informiert werden.
  • Anfragen zur Datenlöschung, -berichtigung und -portabilität: Diese sollten jederzeit erfüllt werden können.

Speicherung & Löschung von Daten

  • Speicherfristen: Diese müssen klar definiert und automatisierte Löschmechanismen eingerichtet werden.

NIS2-Richtlinie und ihre Implikationen

Die NIS2-Richtlinie betrifft „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtungen und fordert zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:

Risikomanagement & Cybersicherheit

  • Sicherheitsüberprüfungen: Regelmäßige Sicherheitsprüfungen, wie Penetrationstests, sind notwendig.
  • Verschlüsselung und Zugriffskontrollen: Diese sorgen für den Schutz sensibler Daten.
Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
  • Sicherheitsvorfälle melden: Ereignisse, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Daten betreffen, könnten unter die Meldepflicht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fallen.

Lieferketten-Sicherheit

  • IT-Sicherheitsbewertungen: Asana muss hinsichtlich IT-Security bewertet werden, wozu Sicherheitszertifizierungen und Auditberichte beitragen können.

Ist ASANA DSGVO konform?
Was muss vor dem Einsatz geklärt werden?

Asana kann in Deutschland DSGVO– und NIS2-konform genutzt werden, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen.
  • Datenübertragung durch Standardvertragsklauseln (SCCs) absichern.
  • Sicherheitsmaßnahmen wie 2FA, Zugriffsbeschränkungen und regelmäßige Audits umsetzen.
  • Betroffenenrechte und Speicherfristen einhalten.
  • Falls NIS2-relevant: Sicherheitsmanagement, Incident Response und Lieferkettenprüfung erfolgen.

Eine zusätzliche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kann je nach Sensibilität der Daten und Umfang der Verarbeitung notwendig sein.

Durch die Beachtung dieser Maßnahmen können Unternehmen sicherstellen, dass sie Asana DSGVO-konform nutzen und gleichzeitig den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht werden. Damit wird nicht nur die Datensicherheit gewährleistet, sondern auch das Vertrauen der Kunden gestärkt.

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Sven Oliver Rüsche

Hallo, mein Name ist Sven Oliver Rüsche. Seit 1999 bin ich selbständiger Unternehmensberater. Hin und wieder agiere ich als Internetexperte in den europäischen Medien, oder verfasse Fachartikel in zahlreichen Blogs. Meine Schwerpunkte sind dabei Online-Marketing, SEO/SEM, Mobilkommunikation, Unternehmerweiterbildung / Karriere-Themen, Bauen & Wohnen, sowie Tourismus. In meiner Heimatregion gehöre ich mit zu den bekanntesten Meinungsmachern / Influencer. Ich bin geschäftsführender Gesellschafter vom ARKM Online Verlag aus Bergneustadt. Als Journalist bin ich Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Ich helfe Menschen, Ihre Unternehmer- und Internetfähigkeiten zu verbessern und mache mit meiner Digitalstrategie ihr Tagesgeschäft dauerhaft erfolgreich.

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