Whatsapp nun DSGVO konform im Unternehmen einsetzen
Schon vor der Gültigkeit der DSGVO war die Nutzung von Whatsapp nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz rechtskonform. Der Grund lag damals schon bei der unerlaubten Übertragung aller Kontaktdaten vom Smartphone.
Aufgrund meiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter erhalte ich regelmäßig Anfragen, wie die Unternehmen mit Whatsapp generell umgehen sollen. Eine kurze und knappe Antwort war bisher immer das Allheilmittel:
Installation nur auf einem Zweit-Mobiltelefon, wo keine Kundendaten gespeichert sind.
Auch Facebook als Betreiber von Whatsapp hat die DSGVO Problematik erkannt und mit einer speziellen Business-Version reagiert. In einem Fachbeitrag auf dem DSGVO.watch Blog bin ich im Detail auf “Whatsapp Business” eingegangen. Ich hoffe ich kann damit auch meinen DSB-Kunden und Blogbesuchern mit dieser Veröffentlichung eine Lösung anbieten.