Über mich
Sven Oliver Rüsche – Kurzvorstellung:
Sven Oliver Rüsche ist ein erfahrener Unternehmensberater, spezialisiert auf Digitalstrategien und PR-Konzepte. Er begann seine berufliche Laufbahn im Einzelhandel und Großhandel, wo er verschiedene Führungspositionen innehatte und für namhafte Unternehmen wie Quelle, ALDI, LIDL, Deutsche Telekom und Red Zac tätig war. Im Jahr 1999 machte er sich als IT-Systemkaufmann selbstständig und hat seither seine Expertise in zahlreichen erfolgreichen Projekten unter Beweis gestellt.
Vita Technik
Rüsche entwickelte bereits früh eine Leidenschaft für die IT, die mit einem C64-Heimcomputer im Jahr 1984 ihren Anfang nahm. Sein Interesse und seine Fähigkeiten im Bereich der Programmierung wuchsen stetig autodidakt, was ihm im Jahr 2000 ermöglichte, ein bedeutendes soziales Netzwerk für die Region Sauerland/Siegerland/Oberbergischer Kreis zu gründen und als Webdesigner und Programmierer lokal Anerkennung zu erlangen. Im örtlichen Computer Club Drolshagen gab er bereits als junger Erwachsener anderen Vereinsmitgliedern Seminare in die damals üblichen Computeranwendungen und in die Programmiersprachen Basic, Pascal/Comal, C++ und Javascript. Im Jahr 1993 betrieb Sven Oliver Rüsche schon eine Computermailbox (Infoline BBS) mit Internetanbindung (Arpa-Net).
Vita Unternehmer
Als visionärer Unternehmer beteiligte er sich an diversen StartUps und leistete im Hintergrund bedeutende PR-Arbeit für bekannte Persönlichkeiten. Er gründete die Online-Tochter des Sauerlandkuriers und leitet seit 2010 die ARKM Unternehmensgruppe. In der ARKM Online Verlag UG fungiert seine Frau, Alexandra Rüsche, als Chefredakteurin und übernimmt die Personalführung, während Sven Oliver Rüsche sich in der ARKM Internetexperten UG und seiner Einzelunternehmung “Online-Agentur Rüsche” um Agenturkunden und unternehmerische Beratungen kümmert. Einige Referenzen sind im Blog seiner ARKM Unternehmensgruppe zu finden, können jedoch auch gerne in einem persönlichen Erstgespräch vorgelegt werden. Einige hochrangige Referenzen dürfen aus Gründen von Geheimhaltungsvereinbarungen nur im persönlichen Gespräch vorgelegt werden.